Ein Einbruch bringt Menschen aus dem Takt. Genau in diesen ersten Stunden werden aber Entscheidungen getroffen, die später über Spurenlage, Versicherungsleistung und Sicherheitsgefühl bestimmen. Diese Checkliste geht die ersten 48 Stunden der Reihe nach durch – ausdrucken, ablegen, im Ernstfall abarbeiten.
Sofort: die ersten Minuten
Betreten Sie das Haus nicht, wenn Sie unsicher sind, ob der Täter noch drin ist. Gehen Sie zurück nach draussen oder zu Nachbarn und rufen Sie von dort aus an.
- Polizei 117 anrufen. Nennen Sie Adresse, was Sie vorgefunden haben und ob Personen im Haus sind. Die Notrufzentrale entscheidet über das Aufgebot.
- Nichts anfassen und nichts aufräumen. Türgriffe, Fenstergriffe, aufgebrochene Rahmen, herumliegende Werkzeuge, Schubladen – alles bleibt, wie es ist. Spuren wie Fingerabdrücke oder DNA sind extrem empfindlich.
- Keine Fenster oder Türen schliessen, die der Täter geöffnet hat, solange die Polizei nicht da war.
- Fotografieren Sie den Zustand aus Distanz, ohne etwas zu berühren. Diese Bilder helfen später bei der Versicherung.
- Warten Sie draussen oder in einem unberührten Raum, bis die Patrouille eintrifft.
Falls Sie den Einbruch beim Weggehen bemerken oder eine verdächtige Person sehen: nicht ansprechen, nicht verfolgen. Merken Sie sich Kleidung, Statur, Fluchtrichtung und allenfalls ein Kennzeichen – und melden Sie es über 117.
Anzeige und Aufnahme durch die Kantonspolizei
Die Kantonspolizei nimmt den Sachverhalt vor Ort auf, sichert Spuren und erstellt eine Anzeige. Sie erhalten dabei eine Fall- oder Journalnummer – notieren Sie diese sofort, die Versicherung wird danach fragen.
Was Sie bereithalten sollten:
- Zeitfenster: Wann haben Sie das Haus verlassen, wann sind Sie zurückgekommen?
- Beobachtungen der Nachbarschaft: fremde Fahrzeuge, unbekannte Personen, Klingeln ohne Anlass in den Tagen davor.
- Eine erste, grobe Liste des Vermissten – die Detailliste können Sie nachreichen.
- Vorhandene Aufnahmen: Wenn Sie eine Videoüberwachung haben, sichern Sie die Aufzeichnungen des relevanten Zeitraums, bevor sie automatisch überschrieben werden. Viele Systeme löschen nach wenigen Tagen.
Auch wenn nichts oder nur wenig gestohlen wurde: Melden Sie den Einbruchsversuch. Die Statistik der Polizei steuert Patrouillen und Präventionsschwerpunkte – jede nicht gemeldete Tat fehlt in diesem Bild.
Versicherung: Fristen und Nachweise
Melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung unverzüglich, in der Regel innerhalb von wenigen Tagen – die genaue Frist steht in Ihren Bedingungen. Gebäudeschäden wie aufgebrochene Türen oder zerstörte Fenster laufen je nach Kanton und Police über die Gebäudeversicherung.
Die Stehlgutliste
Erstellen Sie eine möglichst genaue Liste aller entwendeten Gegenstände:
- Bezeichnung, Marke, Modell, Seriennummer
- Kaufdatum und ungefährer Kaufpreis
- Belege, Garantiescheine, Rechnungen, Kontoauszüge als Nachweis
- Fotos der Gegenstände, falls vorhanden – auch alte Ferienfotos, auf denen die Uhr am Handgelenk zu sehen ist, helfen
Dokumentieren Sie zusätzlich alle Sachschäden mit Fotos, bevor Sie reparieren lassen. Bewahren Sie die Rechnungen der Sofortsicherung auf, diese sind meist gedeckt.
Karten und Ausweise sperren
Fehlen Bank- oder Kreditkarten, sperren Sie diese sofort. Fehlen Ausweise, Schlüssel oder ein Fahrzeugausweis, melden Sie das der Polizei und lassen Sie betroffene Schliessungen ersetzen.
Sofortsicherung: das Haus wieder dicht machen
Sobald die Polizei die Spurensicherung abgeschlossen hat, gilt es, das Objekt wieder verschliessbar zu machen. Sonst riskieren Sie einen zweiten Schaden – und je nach Police auch Diskussionen über die Sorgfaltspflicht.
- Schliesszylinder ersetzen, wenn Schlüssel fehlen oder das Schloss beschädigt wurde. Ein Zylindertausch ist in wenigen Minuten erledigt und kostet einen Bruchteil einer neuen Tür.
- Aufgebrochene Fenster provisorisch sichern: Holzplatte oder Notverglasung, danach fachgerechte Reparatur.
- Beschädigte Rahmen und Beschläge prüfen lassen. Ein einmal aufgehebeltes Fenster schliesst oft nicht mehr korrekt und ist beim nächsten Versuch in Sekunden offen.
- Schwachstelle beheben, nicht nur reparieren. Der Täter hat einen konkreten Weg genutzt – meist Terrassentür, Kellerfenster oder Nebeneingang. Genau dort setzt die Nachrüstung an.
Der Near-Repeat-Effekt: warum jetzt handeln zählt
Dieser Punkt wird häufig unterschätzt. Die Kriminologie beschreibt seit langem den sogenannten Near-Repeat-Effekt: Nach einem Einbruch ist das Risiko für dasselbe Objekt und für die unmittelbare Nachbarschaft in den folgenden Wochen erhöht.
Die Erklärung ist unspektakulär und gerade deshalb überzeugend. Täter arbeiten mit dem, was sie kennen. Sie wissen nach der Tat, wie man hineinkommt, wie das Quartier zu welcher Zeit belebt ist, wo Fluchtwege liegen und ob überhaupt jemand reagiert. Ausserdem sind Häuser in einer Siedlung baugleich – wer eine Terrassentür geknackt hat, kennt die Schwachstelle bei zwanzig weiteren. Und was beim ersten Mal nicht mitgenommen wurde, ist noch da.
Konkret heisst das für Sie:
- Schwachstellen sofort schliessen, nicht in ein paar Monaten.
- Nachbarn informieren. Sagen Sie klar, wie und wo eingebrochen wurde. Das ist keine Panikmache, sondern die wirksamste Prävention im Quartier.
- Aufmerksamkeit hochhalten: Abwesenheiten nicht öffentlich ankündigen, Licht und Rollläden in den dunklen Abendstunden zeitgesteuert betreiben – mehr dazu im Beitrag zu Dämmerungseinbrüchen.
- Verdächtige Beobachtungen melden. Lieber einmal zu viel 117 wählen als einmal zu wenig.
Die psychische Seite ernst nehmen
Ein Einbruch ist ein Eingriff in den privaten Raum. Schlafstörungen, Unruhe beim Nachhausekommen, das Gefühl, nicht mehr sicher zu sein – das sind normale Reaktionen und kein Zeichen von Schwäche. Kinder reagieren oft verzögert.
In der Schweiz haben Betroffene von Straftaten Anspruch auf Opferhilfe. Die kantonalen Opferhilfestellen beraten kostenlos und vertraulich, unabhängig davon, ob der Täter gefasst wird. Nutzen Sie das Angebot, wenn die Belastung anhält. Auch die Hausärztin ist eine gute erste Anlaufstelle.
Erfahrungsgemäss hilft zusätzlich etwas sehr Praktisches: Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Wer weiss, dass die Schwachstelle geschlossen und eine Alarmierung eingerichtet ist, schläft messbar besser.
Was ein Sicherheitscheck abdeckt
Unser kostenloser Sicherheitscheck dauert rund eine Stunde und ist keine Verkaufsveranstaltung. Wir gehen mit Ihnen aussen und innen durch das Objekt und schauen auf:
- den tatsächlich genutzten Einstiegsweg und vergleichbare Schwachstellen am Objekt
- mechanische Sicherung von Fenstern, Terrassen- und Nebentüren – Mechanik zuerst, Elektronik danach
- Sichtschutz, Beleuchtung und Zugänglichkeit rund ums Haus
- ein sinnvolles Alarmkonzept: Aussenhaut oder Innenraum, Anzahl Melder, Alarmierungsweg
- ob eine Einbruchmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine Notrufzentrale angezeigt ist
- Möglichkeiten der Zutrittskontrolle, wenn Schlüssel abhandengekommen sind
Sie erhalten danach eine schriftliche Einschätzung mit Prioritäten – von der Sofortmassnahme bis zu dem, was warten kann. Wir sind von Frick aus schnell vor Ort, unter anderem in Rheinfelden, Liestal und Frick selbst. Telefon 062 877 17 88.
Häufige Fragen
Alle Zahlen in diesem Beitrag sind Richtwerte und ersetzen keine individuelle Beratung. Alarmcon-Team, Frick · Aktualisiert am 03.09.2026